BGH: Forenbetreiber haftet ab Kenntnisnahme

Für viele Forenbetreiber besteht noch immer die Unsicherheit von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, bevor sie selbst Kenntnis vom gegenständlichen Beitrag erlangen. Golem berichtet nun über ein heute gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 27. März 2007 – VI ZR 101/06), dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

Gegen einen Forumsbetreiber kann also ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

In der Entscheidung ging es also nicht darum ob der Betreiber erst ab Kenntnis haftet, sondern darum, ob der Betreiber auch dann haftet, wenn ihm die Identität des Autors bekannt ist. Das wurde soweit bejaht. Die Revision des Klägers war also erfolgreich, die betreuenden Anwälte drücken das so aus:

Die höchsten deutschen Richter äußerten sich auch zu der Frage, ob die Betreiber eines Meinungsforums im Hinblick auf die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit gegenüber anderen Foren privilegiert sind. Eine solche Privilegierung besteht jedoch nach dem Urteil des BGH nicht. Auch Meinungsforen haften daher für rechtsverletzende Beiträge, sobald der Forenbetreiber Kenntnis von dem jeweiligen Beitrag erlangt hat.

Der Betreiber des Supernature Forums hat im vorigen Jahr auch mit der Problematik der Forenhaftung zu tun und daher eine Gegenaktion in Angriff genommen, die er im Web dokumentiert und zur Unterstützung aufruft. Über das BGH-Urteil ist man im Supernature-Forum geteilter Meinung:

Ist die bloße Kenntnis des Beitrags entscheidend oder muss zusätzlich die Kenntnis über dessen Rechtswidrigkeit vorliegen? Bei wüsten Beleidigungen mag das noch leicht zu beurteilen sein, wie sieht das aber bei den so genannten Tatsachenbehauptungen aus? Dazu gibt es widersprüchliche Entscheidungen, die einer höchstrichterlichen Klarstellung bedürfen

[…]

Ich hoffe, es kommen noch ein paar mehr Infos zu diesem Urteil und ein paar klarstellende Sätze in der Begründung.

Am Freitag dem 30.März 2007 soll die Urteilsverkündung im Supernature-Fall sein, auch wenn dort keine Wunder mehr erwartet werden (das LG Hamburg war in der mündlichen Verhandlung gar nicht auf den Zeitpunkt der Haftung eingegangen, da die betreffenden Beiträge nicht zu beanstanden seien) so dürfte die Begründung doch mit Spannung erwartet werden.

Update: RA Udo Vetter nimmt zum BGH-Urteil in einem Interview auf GOLEM Stellung, und interpretiert die Bedeutung für Forenbetreiber. Lesenswert!

2 thoughts on “BGH: Forenbetreiber haftet ab Kenntnisnahme”

  1. Forenbetreiber haftbar, auch wenn Author bekannt…

    Wie der aktuellen Pressemeldung des Bundesgerichtshofs hervor geht, lässt sich am besten aus dem Golem Artikel erkennen.  Hier heißt es wörtlich:
    Gegen einen Forumsbetreiber kann also ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des V…

  2. Forenbetreiber haften ab Kenntnis…

    Unterlassungsanspruch gegen Forenbetreiber auch, wenn der Urheber bekannt ist.
    Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Verantwortlichkeit von Betreibern von Meinungsforen im Internet beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass die Verantwortli…

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