BGH: Forenbetreiber haftet ab Kenntnisnahme

Für viele Forenbetreiber besteht noch immer die Unsicherheit von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, bevor sie selbst Kenntnis vom gegenständlichen Beitrag erlangen. Golem berichtet nun über ein heute gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs: weiterlesen »